Rahmenbedingungen
Es gelten grundsätzlich die übergeordneten Richtlinien vom BAG oder der Kantone und Gemeinden. Entsprechend muss immer in Betracht gezogen werden, ob Trainings im jeweiligen Kanton erlaubt sind und ob die Infrastruktur zur Verfügung steht. Die Schutzkonzepte der Anlagebetreiber sind ebenfalls einzuhalten.
Folgende Grundsätze müssen im Trainingsbetrieb zwingend eingehalten werden:
1. Nur symptomfrei ins Training
Personen mit Krankheitssymptomen dürfen NICHT am Trainingsbetrieb teilnehmen. Sie klären mit dem Hausarzt das weitere Vorgehen ab.
2. Gründlich Hände waschen
Händewaschen spielt eine entscheidende Rolle bei der Hygiene. Wer seine Hände vor und nach dem Training gründlich mit Seife wäscht, schützt sich und sein Umfeld.
3. Covid-Zertifikat (2G: geimpft oder genesen)
Der Organisator (Trainer*in der einzelnen Mannschaften) kann wählen, ob er/sie das Training mit „2G+“ oder „2G mit Maske“ durchführen will und ist für die Überprüfung und korrekte Umsetzung verantwortlich. Die verantwortliche Person informiert vor dem ersten Training die Corona Beauftragte Ramona Müller über die Entscheidung der Umsetzung bezüglich „2G mit Maske“ oder „2G+“.
Die nachstehenden Regeln gelten:
„2G+“ für alle ab 16 Jahren
– gültiges Covid-Zertifikat (2G: geimpft oder genesen)
– zusätzlich negatives Testresultat (Antigen-Schnelltest oder PCR-Test). Personen, deren vollständige Impfung, Auffrischimpfung oder Genesung nicht mehr als 120 Tage zurückliegt, sind von der Testpflicht ausgenommen
– keine Maskenpflicht während der sportlichen Aktivität
„2G mit Maske“ für alle ab 16 Jahren
– gültiges Covid-Zertifikat (2G: geimpft oder genesen)
– Maskenpflicht während der sportlichen Aktivität
3. Maskenpflicht und Abstand halten
In öffentlich zugänglichen Innenräumen gilt für alle Personen ab 12 Jahren, unabhängig davon ob sie geimpft, genesen oder getestet sind, eine grundsätzliche, permanente Maskenpflicht.
5. Bestimmung Corona-Beauftrage oder Corona-Beauftragter des Vereins
Jede Organisation, welche einen Trainingsbetrieb führt, muss eine Corona-Beauftrage oder einen Corona-Beauftragten bestimmen. Diese Person ist dafür verantwortlich, dass die geltenden Bestimmungen eingehalten werden. Bei unserem Verein ist dies Ramona Müller. Bei Fragen darf man sich gerne direkt an sie wenden (T +41 78 730 36 76 oder praesident@vbcuetikon.ch).
Für unseren Verein VBC Uetikon sind keine weiteren Bestimmungen notwendig.
Uetikon, 20. Dezember 2021